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   BGH, 01.10.2020 - V ZA 10/20   

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https://dejure.org/2020,33590
BGH, 01.10.2020 - V ZA 10/20 (https://dejure.org/2020,33590)
BGH, Entscheidung vom 01.10.2020 - V ZA 10/20 (https://dejure.org/2020,33590)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - V ZA 10/20 (https://dejure.org/2020,33590)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Immobiliengesellschaft als Antragsteller für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ; Vorliegen eines allgemeinen Interesses im Sinne von § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2
    Keine Prozesskostenhilfe für Immobiliengesellschaft

  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe: Allgemeines Interesse an der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung einer Immobiliengesellschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren; Immobiliengesellschaft als Antragsteller für die Gewährung von Prozesskostenhilfe; Vorliegen eines allgemeinen Interesses im Sinne von § 116 S. 1 Nr. 2 ZPO

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Corona-Pandemie begründbar?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.07.2019 - II ZR 56/18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine inländische juristische Person oder

    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZA 10/20
    Diese Voraussetzungen können auch erfüllt sein, wenn eine erfolgreiche Rechtsverfolgung die Befriedigung einer Vielzahl von Kleingläubigern ermöglichen würde (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - II ZR 56/18, ZInsO 2019, 1840 Rn. 7, 8 mwN).
  • BGH, 20.09.1957 - VII ZR 62/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.10.2020 - V ZA 10/20
    Das in § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO erwähnte "allgemeine Interesse" tritt zusätzlich neben das Erfordernis der Erfolgsaussicht und hat daher eine darüberhinausgehende Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 1957 - VII ZR 62/57, BGHZ 25, 183, 185).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.03.2023 - VerfGH 41/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Zivilprozess

    In ständiger fachgerichtlicher Rechtsprechung wird dies auch dahingehend konkretisiert, dass ein allgemeines Interesse angenommen werden kann, wenn außer den an der Führung des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen würde, die Vereinigung gehindert würde, der Allgemeinheit dienende Aufgaben zu erfüllen, oder wenn von der Durchführung des Prozesses die Existenz des Unternehmens abhinge, an dessen Erhaltung wegen der großen Zahl von Arbeitsplätzen ein allgemeines Interesse bestünde (siehe BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2019 - II ZR 56/18, NZI 2019, 764 = juris, Rn. 8, und vom 1. Oktober 2020 - V ZA 10/20, juris, Rn. 3).
  • KG, 15.02.2022 - 9 W 99/21

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für eine juristische Person;

    Ein allgemeines Interesse im Sinne dieser Vorschrift kann angenommen werden, wenn außer den an der Führung des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung in Mitleidenschaft gezogen würde, die Vereinigung gehindert würde, der Allgemeinheit dienende Aufgaben zu erfüllen, oder wenn von der Durchführung des Prozesses die Existenz eines Unternehmens abhinge, an dessen Erhaltung wegen der großen Zahl von Arbeitsplätzen ein allgemeines Interesse besteht oder eine Vielzahl von Gläubigern geschädigt werden könnten (BGH, Beschluss vom 01. Oktober 2020 - V ZA 10/20 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 23. Juli 2019 - II ZR 56/18 -, Rn. 8, juris - m.w.N.).
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